Gabelstaplerfahrer

Förderung möglich

Jährlich werden den Berufsgenossenschaften ca. 19.000 Unfälle mit Gabelstapler gemeldet – wobei ein Unfall ca. 10.000 Euro Kosten verursacht. Wenn der Gabelstaplerfahrer nach den Richtlinien (BGG 925 / BGV D 27) der Berufsgenossenschaften ausgebildet wurde und diese auch schriftlich nachweisen kann, werden diese Kosten von den Berufsgenossenschaften übernommen.
Wer also einen neuen Wirkungskreis als Gabelstaplerfahrer sucht, wer sich weiterhin als ein Solcher verdingen möchte, wer sein Wissen vertiefen möchte oder muss, kommt an diesen Lehrgängen nicht vorbei.

Grundausbildung

Gabelstaplerfahrer Stufe 1 – Allgemeine Ausbildung

Weiterbildung

Jährliche Unterweisung/ Nachschulung

Gabelstaplerfahrer Stufe 1 – Allgemeine Ausbildung

Kursbeschreibung:

Lehrgang entsprechend BGG 925
Wer als Unternehmer Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckentsprechend umgehen können. Gemäß UVV § 7 BGV D27 muss jeder Fahrer eines Gabelstaplers oder anderen Flurförderfahrzeugs von einer autorisierten Person ausgebildet sein.

Dauer:

2-4 Tage

Voraussetzung:

18 Jahre
körperliche, geistige und charakterliche Eignung

Schwerpunkte:

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
  • Aufbau / Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Einweisung / tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
  • Hinweise auf Gefahrenstellen
  • Praktische Fahr- und Stapelübungen nach BGG 925
  • Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers

Zertifikat:

Fahrausweis für Flurförderzeuge

Lehrgangszeiten:

Vollzeit
Mo. – Fr. 08:00 – 15:00 Uhr
Andere Lehrgangszeiten (z.B. Samstags) nach Vereinbarung

Jährliche Unterweisung/ Nachschulung

Kursbeschreibung

Lehrgang entsprechend BGV D27 / BGV A1, BGG 925, BetrSichV und Arbeitsschutzgesetz

Voraussetzungen:

gültiger Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge Stufe 1

Schwerpunkte:

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Einweisung / tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
  • Hinweise auf Gefahrstellen
  • Aktuelle Themen

Zertifikat:

Teilnahmebescheinigung im Fahrausweis

Lehrgangszeiten:

Vollzeit
Mo. – Fr. 08:00 – 15:00 Uhr
Andere Lehrgangszeiten (z.B. Samstags) nach Vereinbarung

Individuelle Beratung

Wir stehen Ihnen gerne jederzeit für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

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