Grundqualifikation
Wer mit seinem nach dem 09.09.2010 erworbenen LKW-Führerschein Geld verdienen möchte, muss nach EU-Gesetzgebung eine bestimmte Qualifikation nachweisen.
Dieses kann entweder durch eine entsprechende Berufsausbildung (Berufskraffahrer o.ä.) oder durch den Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung geschehen.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Die Beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG – Kursbeschreibung
Wir bieten Ihnen durch die Teilnahme an diesem Lehrgang die Möglichkeit, sich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer vorzubereiten.
Mindestalter:
18 Jahre C1/ C1E (Güterverkehr)
21 Jahre C/ CE (Güterverkehr)
18 Jahre D1/ D1E (Personenverkehr)
21 Jahre D/ DE (Personenverkehr) Linienverkehr bis 50 km
23 Jahre D/ DE (Personenverkehr) ohne Einschränkung
Dauer:
35 Werktage (7 Wochen)
Ein vorheriger Erwerb der Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist gemäß §2 BKrFQV nicht erforderlich.
Inhalt:
Der Unterricht gliedert sich in 130 Zeitstunden theoretische und 10 Zeitstunden praktische Ausbildung.
Der Lehrgangsinhalt ergibt sich aus den Bestimmungen der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1 BKrFQV): “Liste der Kenntnisbereiche”
Prüfung:
90 Minuten theoretische Prüfung
Zertifikate:
Grundqualifikation IHK-Zertifikat (Personenverkehr oder Güterverkehr)
Lehrgangszeiten:
Halbtags
Mo. – Fr. 07:00 – 11:30 Uhr
Fahrausbildung nach Vereinbarung auch nach 11:30 Uhr
Die Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger
Als Umsteiger bezeichnet man LKW-Fahrer, die ihre Tätigkeit auf den Perrsonenverkehr ausweiten (oder ändern) möchten, oder Busfahrer, die (auch) als LKW-Fahrer arbeiten möchten. Diese Fahrer können den theoretischen und den praktischen Teil der Prüfung (in der Grundqualifikation) bzw. den Lehrgang und die Prüfung (in der Beschleunigten Grundqualifikation) reduzieren.
Beschleunigte Grundqualifikation (Umsteiger)
Die Unterrichtsdauer in der Beschleunigten Grundqualifikation beträgt in diesen Fällen 35 Stunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeuges der betreffenden Klasse entfallen müssen.
Es ist eine theoretische Prüfung vor der IHK abzulegen.