Klasse D1

Voraussetzung für den Erwerb:

Fahrerlaubnis der Klasse B

Enthaltene Klassen:

keine

Mindestalter:

21 Jahre

Gültigkeit:

5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird ein arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Personen zzgl. dem Fahrer (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)

 

Klasse D1E

Voraussetzung für den Erwerb:

Fahrerlaubnis der Klasse D1

Enthaltene Klassen:

BE,C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)

Mindestalter:

21 Jahre

Gültigkeit:

5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird ein arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.

Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg; bei der Klasse D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden

 

Klasse D

Voraussetzung für den Erwerb:

Fahrerlaubnis der Klasse B

Enthaltene Klasse:

D1

Mindestalter:

24 Jahre

Gültigkeit:

5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird ein arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Personen zzgl. dem Fahrer (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)

 

Klasse DE

Voraussetzung für den Erwerb:

Fahrerlaubnis der Klasse B

Enthaltene Klassen:

BE,D1E,C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)

Mindestalter:

24 Jahre

Gültigkeit:

5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird ein arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

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