Klasse C1
Voraussetzung für den Erwerb:
Fahrerlaubnis der Klasse B
Enthaltene Klassen:
keine
Mindestalter:
18 Jahre
Gültigkeit:
bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg aber nicht mehr als 7500kg und mit nicht mehr als acht 8 Personen zzgl. dem Fahrer (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)
Klasse C1E
Voraussetzung für den Erwerb:
Fahrerlaubnis der Klasse C1
Enthaltene Klassen:
BE
Mindestalter:
18 Jahre
Gültigkeit:
bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg; bei der Klasse C1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Klasse C
Voraussetzung für den Erwerb:
Fahrerlaubnis der Klasse B
Enthaltene Klassen:
C1
Mindestalter:
21 Jahre
Gültigkeit:
5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg und mit nicht mehr als acht Personen zzgl. dem Fahrer (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)
Klasse CE
Voraussetzung für den Erwerb:
Fahrerlaubnis der Klasse C
Enthaltene Klassen:
BE, C1E
Mindestalter:
21 Jahre
Gültigkeit:
5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg