Motorrad Führerschein – Klasse AM
Enthaltene Klassen: |
Mindestalter: |
keine |
18 Jahre |
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Motorrad Führerschein – Klasse A1
Enthaltene Klassen: |
Mindestalter: |
A1, AM |
16 Jahre |
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder)
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit maximaler durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren werden.
Motorrad Führerschein – Klasse A2
Enthaltene Klassen: |
Mindestalter: |
A1, AM |
18 Jahre |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Motorrad Führerschein – Klasse A (direkt)
Enthaltene Klassen: |
Mindestalter: |
A1, AM |
24 Jahre |
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.