Klasse B

Enthaltene Klassen:

Mindestalter:

L, AM

18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und mit nicht mehr als acht Personen zzgl. dem Fahrer (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500kg nicht übersteigt)

 

 

Klasse BF 17

Enthaltene Klassen:

Mindestalter:

L, AM

17 Jahre

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Begleitetes Fahren (BF 17) ist eine Sonderregelung für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Jugendlichen wird es hier bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit einer Auflage verbunden. Der Jugendliche darf nur gemeinsam mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson fahren. Durch diese Regelung wird angestrebt, die hohen Unfallzahlen bei Fahranfängern zu senken. Die Prüfbescheinigung für BF 17 ist nur in Deutschland und (eingeschränkt auf Fahrzeuge der Klassen B/BE) Österreich gültig.

 

 

Klasse BE

Voraussetzung für den Erwerb:

Enthaltene Klassen:

Mindestalter:

Fahrerlaubnis der Klasse B

keine

18 Jahre / 17 Jahre

Kraftfahrzeuge der Klassen B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen)

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns einfach an – Wir freuen uns auf Sie!