Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der A-T Führerscheinakademie GmbH für Maßnahmen nach AZAV
(Stand: November 2025)
- 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen der
A-T Führerscheinakademie GmbH, die gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch eine fachkundige Stelle zugelassen sind.
Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:
- EU Speditionskraftfahrer/in
- EU Berufskraftfahrer/in (LKW)
- EU Kraftfahrer Personenverkehr
- Kurierfahrer/in
- Gabelstaplerausbildung
- Berufskraftfahrerweiterbildung nach BKrFQG
- Ladekran
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich zwischen der A-T Führerscheinakademie GmbH und dem Teilnehmer vereinbart sind.
- 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme kommt durch die beiderseitige Unterzeichnung des Schulungsvertrages zustande.
(2) Grundlage des Vertrages sind:
- der jeweilige Stoffrahmenplan gemäß AZAV-Zulassung,
- die Maßnahmenbeschreibung,
- diese AGB,
- sowie ggf. ergänzende Teilnahmeinformationen oder Hausordnungen.
(3) Der Teilnehmer bestätigt mit Vertragsunterzeichnung, über die Vertragsbedingungen, Lehrgangsinhalte, Dauer, Kostenregelungen und mögliche Förderungen informiert worden zu sein.
- 3 Leistungen der A-T Führerscheinakademie GmbH
(1) Der Bildungsträger verpflichtet sich, die im Stoffrahmenplan beschriebenen Inhalte ordnungsgemäß durchzuführen.
(2) Änderungen in der Organisation (z. B. Dozentenwechsel, Raumänderungen oder Anpassungen von Lernmethoden) bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter und das Lernziel der Maßnahme gewahrt bleiben.
(3) Die A-T Führerscheinakademie GmbH stellt den Teilnehmern die für den Unterricht erforderlichen Lehrmaterialien, Geräte und ggf. Zugangsdaten zu digitalen Lernplattformen zur Verfügung. Diese sind Eigentum des Trägers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- 4 Pflichten der Teilnehmer
(1) Die Teilnehmer verpflichten sich,
- regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen,
- aktiv mitzuwirken,
- die geltende Hausordnung zu beachten,
- und bei Krankheit oder sonstigen Fehlzeiten unverzüglich die A-T Führerscheinakademie zu informieren.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Unterrichts- und Übungsmaterialien sowie Schulungsausrüstung pfleglich zu behandeln.
- 5 Kosten und Zahlungsbedingungen
(1) Die Lehrgangskosten richten sich nach dem jeweiligen Schulungsvertrag und werden bei geförderten Maßnahmen in der Regel von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder einem anderen Kostenträger übernommen.
(2) Bei Förderung durch Bildungsgutschein erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Kostenträger und der A-T Führerscheinakademie GmbH aufgrund der vom Teilnehmer erteilten Abtretungserklärung.
(3) Sollte keine Förderung erfolgen, ist der Teilnehmer zahlungspflichtig. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich in diesem Fall aus dem Schulungsvertrag.
- 6 Rücktritt und Kündigung
(1) Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Maßnahme kostenfrei zurücktreten.
(2) Nach Maßnahmebeginn kann der Teilnehmer den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen, erstmals nach vier Wochen, kündigen.
(3) Sonderkündigungsrechte bestehen:
- bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme,
- wenn keine Förderung durch den Kostenträger erfolgt,
- oder bei erheblichen Pflichtverletzungen des Trägers.
In diesen Fällen entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.
(4) Der Bildungsträger kann den Vertrag kündigen, wenn
- der Teilnehmer trotz Abmahnung gegen die Hausordnung oder Sicherheitsvorschriften verstößt,
- unentschuldigte Fehlzeiten in erheblichem Umfang vorliegen,
- oder der Erfolg der Maßnahme durch mangelnde Mitwirkung gefährdet ist.
(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Bei geförderten Teilnehmern ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über jede Kündigung zu informieren.
- 7 Teilnahmebescheinigung
Nach Beendigung oder Abbruch der Maßnahme erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Diese enthält:
- die Bezeichnung der Maßnahme,
- Inhalte und Lernziele,
- Beginn und Ende,
- sowie den tatsächlich absolvierten Umfang der Teilnahme.
- 8 Haftung
(1) Die A-T Führerscheinakademie GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für mitgebrachte Gegenstände, Fahrzeuge oder Wertgegenstände der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(3) Für Unfälle auf dem Weg zur Maßnahme oder während des Praktikums haftet ausschließlich die jeweilige gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft).
- 9 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem BDSG und den AZAV-Vorgaben.
(2) Personenbezogene Daten werden nur für Zwecke der Durchführung, Dokumentation und Abrechnung der Maßnahme verarbeitet und – soweit erforderlich – an Kostenträger, Prüfstellen und Behörden übermittelt.
(3) Der Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.
Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist auf der Website der A-T Führerscheinakademie GmbH abrufbar.
- 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Berlin.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls Berlin.
- 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis:
Diese AGB sind Bestandteil jedes Schulungsvertrags der A-T Führerscheinakademie GmbH für AZAV-zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen und können jederzeit auf der Website https://fuehrerschein-akademie.de/agb_azav eingesehen werden.


