Klasse D

Voraussetzung für den Erwerb:

Fahrerlaubnis der Klasse B

Enthaltene Klasse:

D1

Mindestalter:

24 Jahre

Gültigkeit:

5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird ein arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Personen zzgl. dem Fahrer (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)

 

Klasse DE

Voraussetzung für den Erwerb:

Fahrerlaubnis der Klasse B

Enthaltene Klassen:

BE,D1E,C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)

Mindestalter:

24 Jahre

Gültigkeit:

5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird ein arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

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