Klasse D
Voraussetzung für den Erwerb:
Fahrerlaubnis der Klasse B
Enthaltene Klasse:
D1
Mindestalter:
24 Jahre
Gültigkeit:
5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird ein arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Personen zzgl. dem Fahrer (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)
Klasse DE
Voraussetzung für den Erwerb:
Fahrerlaubnis der Klasse B
Enthaltene Klassen:
BE,D1E,C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)
Mindestalter:
24 Jahre
Gültigkeit:
5 Jahre, danach ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird ein arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.