Die Weiterbildung auf einen Blick – Die Kennziffer 95

Förderung möglich.

Alle gewerblich tätigen Kraftfahrer – also alle Führerscheininhaber, die mit ihrem LKW-Führerschein Geld verdienen und dies auch weiterhin tun wollen – müssen bis spätestens 10.09.2014 ihre erste 35-stündige Weiterbildung komplett absolviert haben. Alle Busfahrer müssen dieses schon zum 10.09.2013 nachweisen.

Ausnahme: Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis 10. September 2015 erfolgen (Bus) oder 10. September 2016 erfolgen (LKW).

Diese 35 Stunden sind in 5 Module a’ 7 Zeitstunden aufgeteilt. In diesen Modulen sind die 3 zu vermittelnden Kenntnisbereiche in unterschiedlichen Anteilen enthalten. Die im Modul unterrichteten Kenntnisbereiche werden auf einer Teilnahmebescheinigung dokumentiert. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 (zu §1 Abs. 2, §2 Ab. 2, §4 Abs. 1 BKrFQV) innerhalb dieser 35 Stunden zu vermitteln sind.

Selbstverständlich garantieren wir Ihnen, dass, wenn Sie bei uns an allen 5 Module teilnehmen, die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt werden.

Alle 5 Jahre ist diese Weiterbildung zu wiederholen.

Nach Abschluss dieser 5 Weiterbildungen erfolgt der Nachweis über die Eintragung der Kennziffer 95 in den Führerschein.

Kann der Fahrer seine EU-Qualifikation nicht nachweisen, zahlt er ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro; das Unternehmen, dass ihn beschäftigt, bis zu 20.000 Euro.

Die Weiterbildungsarten – Welche ist die Richtige?

Bei der Weiterbildung wird nach den Beförderungsarten unterschieden.

Güterverkehr
für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E unterwegs sind.

Personenverkehr
für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

Weiterbildung und Qualifizierung für Kraftfahrer

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns einfach an – Wir freuen uns auf Sie!